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Strafverfahren

   

Wir übernehmen Ihre Verteidigung bundesweit gegenüber den Ermittlungsbehörden und Gerichten, d.h.:

 

  • Polizei
  • Finanzamt für Fahndung und Strafsachen (Steuerfahndung)
  • Amtsanwaltschaft
  • Staatsanwaltschaft
  • alle Gerichte ( 1. Instanz, Berufung, Revision)

 

auf allen Gebieten des Strafrechts und des Strafprozeßrechts, z.B. bei folgenden Tatvorwürfen:

 

  • Kapitalstrafsachen
  • Mord
  • Totschlag
  • Vermögensdelikte
  • Betrug, Diebstahl, Untreue
  • Urkundenfälschung
  • Abrechnungsbetrug (Arztstrafrecht)
  • Computerkriminalität
  • Internetkriminalität

  • Gewaltdelikte
  • Körperverletzung
  • Raub, Erpressung
  • Betäubungsmitteldelikte
  • Verkehrsstrafrecht
  • Unfallflucht
  • Straßenverkehrsgefährdung
  • Trunkenheit
  • Sexualstraftaten
  • Vergewaltigung
  • sexuelle Nötigung
  • Kinderpornographie
  • sexueller Mißbrauch
  • Exibitionismus
  • Menschenhandel
  • Zuhälterei
  • Förderung der Prostitution
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Insolvenzverschleppung
  • Subventionsbetrug
  • Steuerstrafrecht
  • Umweltstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • sonstige Straftaten
  • Nötigung
  • Beleidigung
  • Sachbeschädigung

 

sowohl als Wahlverteidiger, als auch im Rahmen einer notwendigen Verteidigung als Pflichtverteidiger

 

Rechtsanwalt Böcker vertritt Sie auch als Opferanwalt, wenn Sie durch eine Straftat geschädigt sind und Ihre Rechte im Strafverfahren z.B. als Nebenkläger durchsetzen möchten.