| Strafverfahren |
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Wir übernehmen Ihre Verteidigung bundesweit gegenüber den Ermittlungsbehörden und Gerichten, d.h.:
auf allen Gebieten des Strafrechts und des Strafprozeßrechts, z.B. bei folgenden Tatvorwürfen:
sowohl als Wahlverteidiger, als auch im Rahmen einer notwendigen Verteidigung als Pflichtverteidiger.
Rechtsanwalt Böcker vertritt Sie auch als Opferanwalt, wenn Sie durch eine Straftat geschädigt sind und Ihre Rechte im Strafverfahren z.B. als Nebenkläger durchsetzen möchten.
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