Rechtsanwalt Michael Böcker
Tätigkeitsfelder
+ Strafverfahren
Wir übernehmen Ihre Verteidigung bundesweit gegenüber den Ermittlungsbehörden und Gerichten. Das heißt: Polizei, Finanzamt für Fahndung und Strafsachen (Steuerfahndung), Amtsanwaltschaft, Staatsanwaltschaft, alle Gerichte (1.Instanz, Berufung, Revision)
sowohl als Wahlverteidiger, als auch im Rahmen einer notwendigen Verteidigung als Pflichtverteidiger.
Rechtsanwalt Böcker vertritt Sie auch als Opferanwalt, wenn Sie durch eine Straftat geschädigt sind und Ihre Rechte im Strafverfahren z.B. als Nebenkläger durchsetzen möchten.
Auf allen Gebieten des Strafrechts und des Strafprozeßrechts, z.B. bei folgenden Tatvorwürfen:
Kapitalstrafsachen
- Mord
- Totschlag
Vermögensdelikte
- Betrug, Diebstahl, Untreue
- Urkundenfälschung
- Abrechnungsbetrug (Arztstrafrecht)
- Computerkriminalität
- Internetkriminalität
Gewaltdelikte
- Körperverletzung
- Raub, Erpressung
- Betäubungsmitteldelikte
Verkehrsstrafrecht
- Unfallflucht
- Straßenverkehrsgefährdung
- Trunkenheit
Sexualstraftaten
- Vergewaltigung
- sexuelle Nötigung
- sexueller Mißbrauch
- Exibitionismus
- Menschenhandel
- Zuhälterei
- Förderung der Prostitution
Wirtschaftsstrafrecht
- Insolvenzverschleppung
- Subventionsbetrug
Steuerstrafrecht
Umweltstrafrecht
Jugendstrafrecht
sonstige Straftaten
- Nötigung
- Beleidigung
- Sachbeschädigung
+ Bußgeldsachen
Wir übernehmen Ihre Verteidigung in sämtlichen Bußgeldverfahren:
Verkehrsordnungswidrigkeiten
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Rotlichtverstöße
- etc.
sämtliche Bußgeldverfahren, die Sie persönlich oder Ihr Unternehmen betreffen.
+ weitere Tätigkeitsfelder
Sie können unsere Kanzlei auch in anderen Rechtsgebieten kontaktieren, z. B. im Bereich:
- Arbeitsrecht
- Familienrecht
- Mietrecht
- Verkehrsunfallregulierung
- allgemeines Zivilrecht
- Vertragsrecht
In diesen Rechtsgebieten sind wir ebenfalls neben der Spezialisierung seit dem Jahr 1991 in Berlin anwaltlich tätig.